Kirchen und Glaubensgemeinschaften leisten neben ihrer eigentlichen Aufgabe, der Verkündigung des Glaubens, einen wichtigen Beitrag in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie zB in der Kinderbetreuung, der Schulbildung, der Altenfürsorge sowie der Hilfe in Not.

Auch Kirchen und Glaubensgemeinschaften müssen, den Ansprüchen der heutigen Zeit folgend, ihre Tätigkeiten optimieren. Dies umfasst sowohl die betriebswirtschaftliche Beratung als auch das Erkennen und die Optimierung von bestehenden Potentialen. Aber auch die Einhaltung von bestehenden Rechtsvorschriften stellt einen nicht zu unterschätzenden Faktor für alle Organisationen dar.

Beispiele aus der steuerlichen Beratungspraxis:

  • Umstrukturierungen kirchlicher Körperschaften
  • Optimierung von Umsatzsteuer-/Vorsteuerpotentialen
  • Übertragung kirchlicher Aufgaben
  • Gründung von Tochtergesellschaften
  • Immobilienprojekte
  • Personalagenden – zahlt ein Pfarrer Lohnsteuer?

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