Mit KPMG Risiko minimieren: Bei der Durchführung von Transaktionen und Investitionsvorhaben durch Bund, Länder, Gemeinden und öffentliche Unternehmen muss stets auf die beihilferechtliche Konformität der Maßnahme nach Art 107 Abs. 1 der AEUV geachtet werden. Eine staatliche Beihilfe liegt dann vor, wenn Unternehmen (oder Produktionszweige) aus staatlichen Mitteln selektiv begünstigt werden und diese Maßnahmen dazu geeignet sind, den Wettbewerb zu verfälschen und den mitgliedstaatlichen Handel zu beeinträchtigen.

Ziel ist es, ein potentielles amtswegiges Nachprüfungsverfahren durch die Europäische Kommission und eventuelle Rückzahlungsforderungen zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartner

Unsere Expertise

Durch die umfassende Erfahrung von KPMG Advisory in diesem Bereich können wir Sie in vielfältiger Weise bei der Minimierung des beihilferechtlichen Risikos unterstützen:


  • beihilferechtliche Ersteinschätzungen
  • kaufmännische Analysen zur Marktüblichkeit von Transaktionsvorgängen
  • Bonitätsanalysen und Plausibilisierungen von marktüblichen Zinssätzen
  • Umfassende Rechtsberatung

  • Einschätzung der beihilferechtlichen Konformität von Fremdkapitalvergaben und Eigenmittelzuschüssen
  • Analyse der Marktüblichkeit einer Gesamttransaktion nach dem Private Investors Test (Market Economy Operator Test)

  • komplexe und/oder mehrstufige Transaktionsvorhaben
  • Kapitalerhöhungen
  • Darlehens- und Kreditvergaben
  • Veräußerungen
  • Beschaffungen und Investitionsvorhaben
  • Ausgliederungen
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
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Team Beihilfenrecht

Unser Team

 

Unser Team bietet Ihnen präzise rechtliche Unterstützung in Bezug auf das Beihilfenrecht und steht Ihnen auch bei anderen Fragen aus dem Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrecht mit fachlicher Expertise beratend zur Seite.

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